Ich würde mich freuen ihnen ein individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel erstellen zu dürfen.
Neben ABNAHME PRÜFUNGEN und WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN nach AM-VO stellen wir natürlich auch die gesetzlich erforderlichen PRÜFBÜCHER aus (auch Duplikate).
Wiederkehrende Prüfungen
Bestimmte Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen (siehe Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel).
Die wiederkehrenden Prüfungen sind einmal im Kalenderjahr (Jänner bis Dezember), längstens aber nach 15 Monaten vorzunehmen. Die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen sind schriftlich in Prüfbefunden festzuhalten.
Es ist zu prüfen:
Prüfer/innen:
Vier-Jahres-Regelung
Für bestimmte Arbeitsmittel gilt eine Sonderregelung für den Fall, dass die wiederkehrende Prüfung durch fachkundige Betriebsangehörige durchgeführt wird. In diesen Fällen ist zumindest jedes vierte Jahr ein externer Prüfer beizuziehen:
Der externe Prüfer hat dafür zu sorgen, dass die fachkundigen Betriebsangehörigen dieser Prüfung beigezogen werden oder durch die Prüfer/innen über allfällige Neuerungen auf dem Gebiet der Prüfinhalte oder Methoden für die Durchführung dieser Prüfung (z.B. durch Weitergabe des Prüfbefundes) informiert werden.
Arbeitsmittel mit Vier-Jahres-Regelung: Krane, kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte, durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte, Fahrzeughebebühnen, kraftbetriebene Türen und Tore, Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, mechanische Leitern.
(§ 8 AM-VO)
QUELLE: http://www.arbeitsinspektion.gv.at